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Sachkundeprüfung Hunde NRW – Nicht alle Fragen kommen aus der Praxis

Autor:  Ben

Bevor man in NRW einen “großen” Hund anmelden darf, muss man als zukünftiger Besitzer eine Sachkundeprüfung ablegen und bestehen. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-choice Test. Aus 100 vorgefertigten Fragen werden 34 Stück ausgesucht wovon 24 richtig beantwortet werden müssen. Abnahmeberechtigt sind zum Beispiel Tierärzte. Als “großer” Hund wird in Köln ein Hund definiert, welcher ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht. Bei einem Golden Retriever ist beides der Fall, weswegen eine solche Prüfung abgelegt werden muss.


Nach einem kurzen Anruf bei unserem Tierarzt wurde mir mitgeteilt das ich diese Prüfung jederzeit ablegen  könnte. Den Fragenkatalog mit allen 100 Fragen findet man im Internet auf der Kölner Homepage zum lernen. Ich persönlich habe diese Fragen ohne sie mir vorher durchzulesen einmal versucht für mich zu beantworten und habe festgestellt das ich zwar eine Menge weiß, aber so manche Frage – Antworten – Kombination für mich nicht aus der Praxis stammen. Einige Beispiele:

A19.) Wie sollte ein Hund getadelt werden?
a) durch Schläge
b) über Leinenruck
c) über die Stimme
d) durch Schnauzengriff

Hier habe ich c) angekreuzt und natürlich teilweise daneben gelegen. Richtige Antworten wären gewesen: b, c, d
Wenn ich überlege wie oft ich Bonny über den Schnauzengriff “getadelt” habe, kann ich mich an kaum einen Fall erinnern. Für mich ist der Schnauzengriff schon eine höhere Eskalationsstufe als ein einfaches “tadeln”. Und auch der Leinenruck hat sich bei uns in der Praxis kaum bewährt. Häufig wird dieser einfach vom Hund reagiert. Am effektivsten ist die Stimme, ein lauteres Kommando wie “nein” in einer tieferen Tonlage sorgt meistens für den gewünschten Effekt. Das die Antwort a nicht in Frage kommt, dürfe aber auch allen klar sein.


A23.) Kann man Hunde miteinander spielen lassen?
a) jederzeit
b) wenn sie sich kennen
c) wenn es gut sozialisierte Tiere sind

Auch hier habe ich nur c) angekreuzt. Und wieder lag ich teilweise daneben. Die Musterlösung sieht nämlich c) UND b) als Richtig an. Bonny kennt mitlerweile viele Hunde aus der Umgebung. Dennoch gibt es Kandidaten mit denen ich sie nie spielen lassen würde. Nur weil sie sich kennen, ist für mich absolut kein Argument sie miteinander spielen zu lassen, da beide Hunde auch eine gegenseitige Antipatie entwickeln können.


A27.) Sie gehen mit ihrem freilaufenden Hund spazieren. Ein Spaziergänger bleibt zögernd und verängstigt stehen.
a) mit Kommando “Fuß” zügig vorbeigehen
b) den Hund weiter frei laufen lassen und selbst normal weitergehen
c) den Hund anleinen

Mein gesundert Menschenverstand sagt mir, dass ich bei der Begegnung mit einer verängstigten Person versuche die Situation so schnell wie möglich und unter allen Sicherheitsaspekten beseitige. Heißt: Ich leine meinen Hund an, gib ihm das Kommando “Fuß” und gehe zügig am verängstigten Spaziergänger vorbei. Weit gefehlt. Laut Test ist nur das anleinen notwendig. Das der Hund auch an der Leine ausbrechen kann wird hier nicht bedacht. Vor allem bei Flexileinen ist das ganz schnell passiert weil viele Hundebesitzer nicht so schnell reagieren können/wollen.


A6.) Sie haben einen kleineren Hund, ein großer fremder Hund kommt ihnen entgegen. Wie verhalten sie sich?
a) Hund auf den Arm nehmen, um ihn aus der Gefahrenzone zu bringen.
b) Versuchen, de ngroßen Hund zu verscheuchen.
c) Zügig mit ihrem Hund ihren Weg fortsetzen
d) Versuchen auszuweichen, ansonsten den Weg zügig fortsetzen.

Für mich kamen sowohl c) als auch d) in Frage, denn selbst wenn ich versuche auszuweichen möchte ich die Situation für mich und meinen Hund schnell beenden, weswegen ich den Weg zügig fortsetze. Leider war auch hier nur d) richtig, was ich nicht umbedingt verstehe.

Generell werden in dieser Sachkundeprüfung aber auch Fragen zu spezifischen Rassen gestellt, mit denen ich eigtl. nichts zu tun habe. So wird danach gefragt mit welchen Hunderassen in NRW seit dem 01.01.2003 nicht mehr gezüchtet werden darf (Bullterrier), welche Hunderasse ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes nicht mehr gehalten werden darf (American Bulldog) und welche Hunde gemäß Landeshundegesetz NRW mit einem Chip gekennzeichnet werden müssen (Riesenschnautzer, Staffordshire-Terrier, Deutscher Schäferhund, Golden Retriever, aber zum Beispiel der “Westhighland-Terrier nicht).


Fazit:

Ich werde in den nächsten Tagen oder Wochen die Sachkundeprüfung beim Tierarzt meines Vertrauens ablegen und hoffe das ich mir merken kann, welches die Antworten sind die der Prüfer hören möchte.


Als Quelle der Fragen und Antworten diente der öffentlich runterladbare Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung Hunde NRW von der Homepage der Stadt Köln.

Originalbeitrag in meinem Weblog unter http://lifeofben.de/?p=235 zu finden.


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